
Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral. ==Bedeutung in Deutschland== Gute Sitten ist in Deutschland ein allgemeiner rechtlicher Begr...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gute_Sitten

(lat. boni mores [M.Pl.]) sind die vom Recht für anerkennenswert gehaltenen Verhaltensweisen. Im römischen Recht werden Geschäfte, die das (gute) Herkommen der Vorfahren (lat. [boni] mores [M.Pl.] maiorum) verletzen, wie beispielsweise die Schenkung einer erwarteten Erbschaft eines noch lebenden Dritten, von den Juristen und den Kaisern als rech...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Der Begriff der guten Sitten ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der sogenannten Generalklausel des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine tragende Rolle spielt. Danach ist grundsätzlich Werbung verboten, die gegen die guten Sitten verstößt. Was gegen die guten Sitten verstößt, bestimmt sich nach der 'Auffassung al...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Der Begriff der guten Sitten ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der sogenannten Generalklausel des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine tragende Rolle spielt. Danach ist grundsätzlich Werbung verboten, die gegen die guten Sitten verstößt. Was gegen die guten Sitten verstößt, bestimmt sich nach der 'Auffassung al...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

gute Sitten, die in einer bestimmten Rechtsgemeinschaft herrschenden moralischen Grundanschauungen. Nach § 138 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig. Wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt, hat nach § 826 BG...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

das, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden entspricht. Rechtsgeschäfte gegen die guten Sitten sind nichtig; vorsätzliche Schadenszufügung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise macht schadensersatzpflichtig.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gute-sitten
Keine exakte Übereinkunft gefunden.